Was kostet ein Steuerberater in der Gastronomie?

Was ein Steuerberater in der Gastronomie kostet: Buchführung, Lohn und Jahreserklärungen nach StBVV durchgerechnet – und wo gute Vorarbeit spart.

Steuerkanzlei & DATEVAktualisiert am 28. September 20268 Minuten Lesezeit
Das Wichtigste in Kürze

Steuerberater rechnen nach der Steuerberatervergütungsverordnung ab. Der Preis hängt am Umsatz und daran, wer die Belege vorbereitet. Für ein Restaurant mit rund 300.000 € Betriebseinnahmen und vier Angestellten ergibt die Verordnung in der Mitte ihrer Rahmen rund 6.300 € netto im Jahr, also gut 500 € im Monat. Liefert der Betrieb kontierte Unterlagen, halbiert sich der Buchführungsanteil. Gute Vorarbeit ist deshalb der größte Hebel auf die Rechnung.

Wonach sich das Honorar richtet.

Steuerberater dürfen ihre Preise nicht frei erfinden. Grundlage ist die Steuerberatervergütungsverordnung, kurz StBVV. Ihre Wertetabellen wurden zum 1. Juli 2025 erhöht, im Schnitt um rund sechs Prozent; die Zeitgebühr wird seitdem je angefangene Viertelstunde berechnet statt je halbe Stunde.

Das Prinzip ist bei fast allen Tätigkeiten gleich. Aus einem Gegenstandswert, meist dem Umsatz oder dem Gewinn, ergibt eine Tabelle die volle Gebühr. Die Verordnung erlaubt davon einen Rahmen, zum Beispiel zwei bis zwölf Zehntel. Wo die Kanzlei innerhalb dieses Rahmens landet, entscheidet sie nach Umfang und Schwierigkeit der Arbeit. Ein ordentlich vorbereiteter Monat liegt deshalb tiefer im Rahmen als ein Karton loser Zettel.

Die fünf Posten einer Gastro-Rechnung.

Für ein inhabergeführtes Restaurant, Café oder einen Imbiss setzen sich die Kosten in der Regel aus diesen Posten zusammen:

  • Laufende Buchführung. Monatlich, nach Tabelle C. Übernimmt die Kanzlei auch das Kontieren der Belege, gilt ein Rahmen von 2 bis 12 Zehnteln. Bucht sie nach vom Betrieb kontierten Unterlagen, sind es 1 bis 6 Zehntel. Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist darin enthalten.
  • Lohnabrechnung. 6 bis 30 € je Mitarbeiterin oder Mitarbeiter und Monat, die Lohnsteueranmeldung inklusive. Die erstmalige Anlage eines Lohnkontos kostet einmalig 6 bis 19 €.
  • Gewinnermittlung. Bei der Einnahmenüberschussrechnung 5 bis 30 Zehntel nach Tabelle B. Wer bilanziert, zahlt stattdessen für den Jahresabschluss, was meist deutlich mehr ist.
  • Jahressteuererklärungen. Einkommensteuer und Gewerbesteuer je 1 bis 6 Zehntel, die Umsatzsteuererklärung 1 bis 8 Zehntel, jeweils nach Tabelle A.
  • Alles andere nach Zeit. Nachfragen, Sortieren und sonstige Hilfe rund um die Buchführung rechnet die Kanzlei nach Zeitgebühr ab: 16,50 bis 41 € je angefangene Viertelstunde, also 66 bis 164 € pro Stunde.

Auf alle Beträge kommt die Umsatzsteuer. Für regelbesteuerte Gastronomiebetriebe ist sie als Vorsteuer abziehbar, deshalb rechnen die folgenden Beispiele netto.

Rechenbeispiel: Restaurant mit 300.000 € Umsatz.

Angenommen wird ein Restaurant mit rund 300.000 € Betriebseinnahmen im Jahr, 260.000 € Nettoumsatz, 50.000 € Gewinn, vier Angestellten und Einnahmenüberschussrechnung. Gerechnet ist jeweils die Mitte des Rahmens. Das ist kein gesetzlicher Regelwert, sondern ein nachvollziehbarer Anhaltspunkt; die tatsächliche Rechnung kann darüber oder darunter liegen.

PostenRahmenMitte, netto
Buchführung inkl. Kontieren (12 × 251,30 €)71,80–430,80 € im Monat3.015,60 €
Lohnabrechnung, 4 Personen (12 × 72,00 €)24–120 € im Monat864,00 €
Einnahmenüberschussrechnung320,50–1.923,00 €1.121,75 €
Einkommensteuererklärung130,40–782,40 €456,40 €
Gewerbesteuererklärung130,40–782,40 €456,40 €
Umsatzsteuererklärung94,60–756,80 €425,70 €
Summe im Jahr6.339,85 €
im Monatrund 528 €

Grundlage sind die Tabellen der StBVV in der Fassung ab 1. Juli 2025: volle Gebühr 359 € nach Tabelle C und 641 € nach Tabelle B bei 300.000 €, 1.304 € nach Tabelle A bei 50.000 € Gewinn und 946 € bei einem Gegenstandswert von 26.000 € für die Umsatzsteuer, der zehn Prozent des Nettoumsatzes entspricht. Auslagen wie die Post- und Telekommunikationspauschale kommen hinzu, in derselben Angelegenheit höchstens 20 €.

Wo die Vorarbeit den Preis bewegt.

Der größte Einzelposten ist die laufende Buchführung, und genau dort unterscheidet die Verordnung, wer die Arbeit macht. Kontiert die Kanzlei jeden Beleg selbst, gilt der Rahmen von 2 bis 12 Zehnteln. Bucht sie nach Unterlagen, die der Betrieb bereits zugeordnet hat, halbiert sich der Rahmen auf 1 bis 6 Zehntel.

Im Beispiel sind das in der Mitte 125,65 € statt 251,30 € im Monat, also rund 1.500 € netto im Jahr. Die Jahressumme sinkt damit von 6.339,85 € auf 4.832,05 €, gut 400 € im Monat. Dazu kommt, was in keiner Tabelle steht: Jede Viertelstunde, in der die Kanzlei einem fehlenden Beleg hinterhertelefoniert oder einen Stapel sortiert, kann als Zeitgebühr auf der Rechnung landen.

Wichtig für die Erwartung: Die niedrigere Gebühr entsteht nicht von selbst. Ob und wie die Kanzlei Ihre Vorarbeit im Preis berücksichtigt, ist Gegenstand Ihrer Vereinbarung mit ihr. Wer vollständige und zugeordnete Unterlagen liefert, hat für dieses Gespräch aber eine gute Grundlage.

Pauschale oder Einzelabrechnung.

Viele Kanzleien bieten Gastronomen eine feste Monatspauschale an. Das ist zulässig, wenn die Vereinbarung in Textform geschlossen und als Vergütungsvereinbarung erkennbar ist. Die Pauschale darf über der gesetzlichen Vergütung liegen und in außergerichtlichen Angelegenheiten auch darunter, solange sie zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko der Kanzlei in einem angemessenen Verhältnis steht.

Beim Vergleich zweier Angebote lohnt ein Blick darauf, was die Pauschale umfasst. Typische Fragen: Sind Lohnabrechnung und Jahreserklärungen enthalten oder kommen sie extra? Wie viele Belege sind abgedeckt? Und was kostet es, wenn Unterlagen unvollständig oder spät kommen?

Die Vorarbeit in BuchhaltIQ.

BuchhaltIQ ersetzt keine Steuerkanzlei. Die App übernimmt den Teil, der im Betrieb entsteht: Belege werden erfasst, wenn sie anfallen, Bankumsätze zugeordnet und das Kassenbuch läuft im Alltag mit. Fehlende Belege fallen im laufenden Monat auf und nicht erst, wenn die Kanzlei nachfragt.

Zum Monatswechsel gibt der Betrieb seinen geprüften Stand frei, und die Kanzlei arbeitet mit ihren gewohnten DATEV-Programmen weiter. Die steuerliche Einordnung und die Buchung bleiben dort. Was sich ändert, ist der Zustand, in dem die Unterlagen ankommen: vollständig, sortiert und mit Beleg zu jeder Bewegung. Zusammenarbeit mit der Steuerkanzlei ansehen

Checkliste für das Gespräch mit der Kanzlei.

  • Rechnet die Kanzlei nach StBVV ab oder mit einer Pauschale?
  • Welcher Rahmen gilt für die Buchführung, mit oder ohne Kontieren?
  • Sind Lohnabrechnung und Jahreserklärungen in der Pauschale enthalten?
  • Was wird nach Zeitgebühr berechnet, und in welchem Takt?
  • In welcher Form und bis zu welchem Tag braucht die Kanzlei die Unterlagen?
  • Wird bessere Vorarbeit im Preis berücksichtigt?

Dieser Überblick ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Die Beträge sind Rechenbeispiele auf Grundlage der StBVV und keine Angebote; die tatsächliche Vergütung vereinbaren Sie mit Ihrer Steuerkanzlei.

Häufige Fragen.

Was kostet ein Steuerberater für ein Restaurant im Monat?

Das hängt vor allem vom Umsatz und davon ab, wer die Belege vorbereitet. Für ein Restaurant mit rund 300.000 € Betriebseinnahmen, vier Angestellten und Einnahmenüberschussrechnung ergibt die Gebührenverordnung in der Mitte ihrer Rahmen rund 530 € netto im Monat, wenn die Kanzlei die Belege selbst kontiert. Liefert der Betrieb bereits kontierte Unterlagen, sinkt der Buchführungsanteil deutlich; im Beispiel auf rund 400 € netto im Monat.

Nach welcher Gebührenordnung rechnen Steuerberater ab?

Nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Sie legt für jede Tätigkeit einen Gebührenrahmen fest, meist als Bruchteil einer vollen Gebühr aus einer Wertetabelle. Die aktuellen Tabellen gelten seit dem 1. Juli 2025. Innerhalb des Rahmens bestimmt die Kanzlei die Gebühr nach Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der Sache.

Darf der Steuerberater eine Pauschale verlangen?

Ja. Kanzlei und Betrieb können in Textform eine Vergütungsvereinbarung schließen, auch als Monatspauschale. Sie darf über der gesetzlichen Vergütung liegen und in außergerichtlichen Angelegenheiten auch darunter, solange sie in einem angemessenen Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko steht.

Ist die Umsatzsteuer-Voranmeldung in der Buchführung enthalten?

Ja, wenn die Kanzlei die Buchführung übernimmt. Mit der monatlichen Buchführungsgebühr ist die Gebühr für die Umsatzsteuer-Voranmeldung abgegolten. Gesondert berechnet werden dagegen Jahresabschluss beziehungsweise Einnahmenüberschussrechnung und die Jahressteuererklärungen.

Kann ich die Steuerberaterkosten absetzen?

Die Kosten für Buchführung, Gewinnermittlung und betriebliche Steuererklärungen sind Betriebsausgaben. Die ausgewiesene Umsatzsteuer auf die Rechnung der Kanzlei ist für regelbesteuerte Betriebe als Vorsteuer abziehbar. Die Aufteilung privat veranlasster Anteile, etwa der Einkommensteuererklärung, klären Sie mit Ihrer Kanzlei.

Über den Autor

Ardit Thaqi entwickelt BuchhaltIQ gemeinsam mit Betrieben und Steuerkanzleien. Fachliche Aussagen werden anhand der verlinkten Primärquellen redaktionell geprüft.

Quellen.

  1. Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), Stand der letzten Änderung vom 19.12.2025
  2. Fünfte Verordnung zur Änderung der StBVV, BGBl. 2025 I Nr. 105 (gültig ab 1. Juli 2025)
  3. § 33 StBVV: Buchführung
  4. § 24 StBVV: Steuererklärungen
  5. § 25 StBVV: Einnahmenüberschussrechnung
  6. § 34 StBVV: Lohnbuchführung
Hinweis

Dieser Ratgeber ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Stimmen Sie Fristen, Datenwege und Verantwortlichkeiten mit Ihrer Steuerkanzlei ab.