Steuerberater & DATEV
DATEV für Gastronomen: die Schnittstelle zum Steuerberater erklärt
Stand: 27. Juli 2026 · Lesezeit ca. 9 Minuten
Das Wichtigste in Kürze
DATEV ist die Genossenschaft, mit deren Programmen die meisten deutschen Steuerkanzleien arbeiten. Du kaufst als Gastronom normalerweise kein DATEV — du lieferst Daten hinein. Dafür gibt es feste Wege, die DATEV-Datenservices: der Buchungsdatenservice für Buchungssätze und Stammdaten, der Rechnungsdatenservice 1.0 für Rechnungsdaten samt digitalen Belegen und der Lohnaustauschdatenservice für Lohn- und Personaldaten. Was die Schnittstelle nicht abnimmt: die tägliche Kassenaufzeichnung, die Meldung deines Kassensystems und die Aufbewahrungsfristen.
Was DATEV ist — und was es für dich bedeutet
Die DATEV eG ist eine eingetragene Genossenschaft mit über 40.000 Mitgliedern; ihre Mitglieder sind Steuerberaterinnen und Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte. Sie stellt die Software und das Rechenzentrum bereit, mit dem der Großteil der deutschen Kanzleien Finanzbuchführung und Lohnabrechnung erledigt. Wenn dein Steuerberater sagt „schick mir das über DATEV“, meint er dieses Rechenzentrum.
Für dich als Betrieb heißt das: Du brauchst in der Regel keine eigene DATEV-Installation. Du brauchst einen sauberen Weg, wie deine Zahlen und Belege dort ankommen — automatisiert statt per Schuhkarton, USB-Stick oder E-Mail-Anhang. Für genau diesen Weg gibt es die DATEV-Datenservices. Welche davon freigeschaltet werden, entscheidet und beauftragt üblicherweise deine Kanzlei; die Kosten laufen über deren Mandantenvertrag.
Die Datenservices im Überblick
DATEV hat für unterschiedliche Datenarten unterschiedliche Services. Die offiziellen Namen sind wichtig, weil deine Kanzlei genau danach fragen wird:
| Service | Überträgt | Typischer Anlass |
|---|---|---|
| Buchungsdatenservice | Buchungssätze und Stammdaten | Monatliche Übergabe der vorkontierten Buchhaltung |
| Rechnungsdatenservice 1.0 | Rechnungsdaten zusammen mit den digitalen Belegen | Buchung und Belegbild sollen verknüpft ankommen |
| Belegbilderservice Rechnungswesen | Digitale Belegbilder | Belege gehen in die Kanzlei, gebucht wird dort |
| Lohnaustauschdatenservice | Personal-, Mandanten- und Bewegungsdaten für den Lohn | Stunden, Zuschläge und Abwesenheiten für die Abrechnung |
Der Lohnaustauschdatenservice ist dabei bewusst bidirektional angelegt: Daten fließen nicht nur von dir zur Kanzlei, sondern auch zurück. Für einen Gastro-Betrieb mit wechselnden Aushilfen ist das der eigentliche Hebel — Personalstammdaten müssen sonst zweimal gepflegt werden, einmal bei dir und einmal in der Lohnbuchhaltung.
Was du als Gastronom monatlich lieferst
Unabhängig davon, über welchen Service die Daten laufen, erwartet jede Kanzlei im Kern dieselben sechs Pakete:
- Kassendaten: Tagesabschlüsse beziehungsweise Z-Berichte, getrennt nach Steuersätzen. Seit 2026 heißt das in der Gastronomie fast immer: 7 % für Speisen und 19 % für Getränke auf demselben Tag.
- Bankumsätze: alle Geschäftskonten des Monats, idealerweise bereits den Belegen zugeordnet.
- Eingangsbelege: Lieferantenrechnungen, Pacht, Energie, Wareneinkauf — mit Lieferant und Rechnungsnummer, sonst fehlen der Kanzlei die Kreditorendaten.
- Ausgangsrechnungen: Catering, Veranstaltungen, Firmenkunden — inklusive Stornos und Rechnungskorrekturen.
- Lohndaten: Arbeitsstunden, Zuschläge für Sonn-, Feier- und Nachtarbeit, Abwesenheiten, Ein- und Austritte.
- Privatentnahmen und -einlagen: der Klassiker, der jedes Jahr bei der Bilanzbesprechung nachgereicht wird.
Der Termindruck kommt von der Umsatzsteuer: Nach § 18 Abs. 1 UStG ist die Voranmeldung bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums zu übermitteln. Ob du monatlich oder vierteljährlich voranmeldest, hängt von der Vorjahressteuer ab — über 9.000 Euro ordnet das Finanzamt den Monatsrhythmus an, bei nicht mehr als 2.000 Euro kann es dich von der Voranmeldung befreien. Neu gegründete Betriebe melden im Gründungsjahr und im Folgejahr monatlich an.
Was die Schnittstelle dir nicht abnimmt
Eine DATEV-Anbindung ist ein Transportweg, keine Freistellung von Pflichten. Drei davon werden in der Gastronomie am häufigsten übersehen:
- Tägliche Kassenaufzeichnung. § 146 Abs. 1 AO ist knapp und eindeutig: „Kasseneinnahmen und Kassenausgaben sind täglich festzuhalten.“ Eine monatliche Sammelbuchung heilt das nicht, auch wenn sie am Ende dieselbe Summe ergibt.
- Meldung des Kassensystems. Nach § 146a Abs. 4 AO sind elektronische Aufzeichnungssysteme dem Finanzamt per Datenfernübertragung zu melden — mit Art der Sicherheitseinrichtung, Systemtyp, Anzahl, Seriennummern und Anschaffungsdatum. Die Meldung ist innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme zu erstatten. Das läuft über das ELSTER-Formular „Mitteilungsverfahren nach § 146a Absatz 4 AO“, nicht über deinen Buchhaltungs-Export.
- Aufbewahrung. § 147 Abs. 3 AO staffelt die Fristen: zehn Jahre für Bücher, Aufzeichnungen und Jahresabschlüsse, acht Jahre für Buchungsbelege, sechs Jahre für die sonstigen Unterlagen. Wichtig für digitale Betriebe: Ein digital entstandener Beleg muss auch digital aufbewahrt werden — ausdrucken und Original löschen genügt nicht.
Was „DATEV-Schnittstelle“ bei einer Software bedeutet
Der Begriff wird großzügig verwendet. Es lohnt sich, genau zu fragen, was gemeint ist — die Spanne reicht von „wir erzeugen eine CSV-Datei“ bis „wir übertragen direkt ins DATEV-Rechenzentrum“:
- Datei-Export: Die Software erzeugt eine Datei im DATEV-Format, die jemand herunterlädt und die Kanzlei importiert. Funktioniert, ist aber ein manueller Schritt mit einer möglichen Fehlerquelle mehr.
- Angebundener Datenservice: Die Software nutzt einen der oben genannten Services und überträgt direkt ins DATEV-Rechenzentrum. Solche Lösungen sind im DATEV-Marktplatz gelistet und dort nach der genutzten Schnittstelle filterbar.
BuchhaltIQ ist von der DATEV technisch geprüft und als offizieller Schnittstellen-Anbieter gelistet — für den Rechnungsdatenservice 1.0 und den Lohnaustauschdatenservice. Was das im Alltag heißt, steht auf der Funktionsseite.
So läuft die Übergabe mit BuchhaltIQ
Der Ablauf ist bewusst nah an dem, was die Kanzlei ohnehin erwartet:
- DATEV verbinden und Mandant wählen. Du autorisierst BuchhaltIQ einmalig mit deinem DATEV-Konto und wählst den Mandanten aus, unter dem deine Kanzlei dich führt.
- Monat prüfen. Vor dem Export zeigt der Monatsabschluss Hinweise für einen vollständigen DATEV-Export an — etwa Eingangsbelege ohne Lieferant oder Eingangsrechnungsnummer. Ein Export ist auch dann möglich, die DATEV-Stammdaten sind dort aber unvollständig.
- Bereich wählen und übertragen. Du entscheidest, ob Buchungsdaten oder Rechnungsdaten übergeben werden — Letztere als strukturierte DATEV-Daten mit eingebetteten Belegen. Der Status je Bereich ist im Monatsabschluss sichtbar.
- Lohn separat. Mitarbeiterstunden gehen an DATEV LODAS. Umgekehrt lassen sich Mitarbeiter-Stammdaten, Bruttobezüge, Stundenlöhne und Abwesenheiten aus DATEV importieren, statt sie doppelt zu pflegen.
Bei der Kategorisierung von Bankumsätzen und Belegen bleibt die Entscheidung bei dir: BuchhaltIQ macht einen Vorschlag, den du bestätigst. Steuersätze auf gemischten Bons werden dabei getrennt — wie das seit 2026 aussieht, steht im Artikel Ein Bon, zwei Steuersätze. Für Eingangsrechnungen im XML-Format lohnt zusätzlich der Blick auf die E-Rechnung-Fristen.
Die häufigsten Reibungspunkte
- Fehlende Kreditorendaten. Eingangsbelege ohne Lieferant oder Rechnungsnummer landen in der Kanzlei als Rückfrage. Fünf Minuten beim Erfassen sparen eine E-Mail-Schleife am Monatsende.
- Fehlende DATEV-Personalnummern. Ohne hinterlegte Personalnummer wird ein Mitarbeiter beim Lohn-Export übersprungen — der Export läuft durch, die Stunden fehlen aber.
- Hochgeladen ist nicht übermittelt. Daten können bei DATEV liegen, ohne dass sie beim Steuerberater angekommen sind. Prüfe nach dem Export den Status, statt anzunehmen, der Upload sei das Ende des Vorgangs.
- Nachträgliche Korrekturen an übertragenen Belegen. Lieferanten- und Kreditordaten lassen sich nach dem Export nicht mehr ändern. Das ist kein Fehler, sondern der Punkt: Die Kanzlei arbeitet bereits damit.
- Doppelte Pflege im Personal. Wer Mitarbeiter in der App und in der Lohnbuchhaltung getrennt anlegt, produziert Abweichungen. Den Bestand einmal sauber importieren, danach nur noch eine Quelle pflegen.
Kurz-Checkliste für das erste Gespräch mit der Kanzlei
- Welche DATEV-Datenservices sind für mich freigeschaltet — und was kosten sie über euren Mandantenvertrag?
- Wollt ihr Buchungsdaten (vorkontiert) oder Rechnungsdaten mit Belegen?
- Bis zu welchem Tag im Monat braucht ihr die Daten?
- Wie sollen Kombi-Menüs auf 7 % und 19 % aufgeteilt werden — welche Methode akzeptiert ihr?
- Läuft der Lohn über euch, und soll der Lohnaustauschdatenservice eingerichtet werden?
- Wer meldet mein Kassensystem nach § 146a Abs. 4 AO — ihr oder ich?
Wenn diese sechs Punkte geklärt sind, ist die technische Anbindung der einfachere Teil. Wie BuchhaltIQ im Vergleich zu klassischer Buchhaltungssoftware aufgestellt ist, zeigt die Vergleichsseite.
Häufige Fragen
Brauche ich als Gastronom selbst eine DATEV-Lizenz?
In der Regel nicht. DATEV ist eine Genossenschaft, deren Mitglieder Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte sind — die Kanzlei arbeitet mit den DATEV-Programmen. Du als Betrieb bekommst über die Kanzlei einen Zugang zu den DATEV-Datenservices oder nutzt eine Software, die diese Schnittstellen bedient. Welche Services freigeschaltet werden und was sie kosten, klärst du mit deiner Kanzlei.
Was ist der Unterschied zwischen Buchungsdatenservice und Rechnungsdatenservice 1.0?
Der Buchungsdatenservice überträgt fertige Buchungssätze und Stammdaten in das DATEV-Rechenzentrum — also vorkontierte Zeilen, die die Kanzlei übernimmt. Der Rechnungsdatenservice 1.0 überträgt Rechnungsdaten zusammen mit den zugehörigen digitalen Belegen, sodass Buchung und Belegbild verknüpft sind. Welcher Weg passt, entscheidet deine Kanzlei nach ihrem Arbeitsablauf.
Bis wann muss mein Steuerberater die Zahlen haben?
Der harte Termin ist die Umsatzsteuer-Voranmeldung: Sie ist nach § 18 Abs. 1 UStG bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums zu übermitteln. Damit die Kanzlei bis dahin buchen kann, verlangen die meisten Kanzleien deine Unterlagen ein paar Tage früher. Wer eine Dauerfristverlängerung beantragt hat, hat einen Monat mehr Zeit.
Ersetzt eine DATEV-Schnittstelle meine Kassenpflichten?
Nein. Die Schnittstelle transportiert Daten, sie ersetzt keine Aufzeichnungspflicht. Kasseneinnahmen und Kassenausgaben sind nach § 146 Abs. 1 AO täglich festzuhalten, elektronische Aufzeichnungssysteme sind nach § 146a Abs. 4 AO dem Finanzamt zu melden, und die Aufbewahrungsfristen des § 147 Abs. 3 AO gelten unabhängig davon, wie die Daten übertragen werden.
Wie lange muss ich Belege aufbewahren?
Nach § 147 Abs. 3 AO gelten gestaffelte Fristen: zehn Jahre für Bücher, Aufzeichnungen und Jahresabschlüsse, acht Jahre für Buchungsbelege und sechs Jahre für die sonstigen Unterlagen. Die Frist läuft außerdem nicht ab, solange die Unterlagen für Steuern von Bedeutung sind, deren Festsetzungsfrist noch offen ist.
Was passiert mit Belegen, die schon an DATEV übertragen wurden?
Übertragene Belege und die zugehörigen Stammdaten sollten nicht mehr nachträglich verändert werden — die Kanzlei arbeitet bereits damit, und die Unveränderbarkeit gebuchter Daten ist eine Kernanforderung der ordnungsmäßigen Buchführung. Korrekturen laufen deshalb über einen neuen Vorgang, nicht über das Überschreiben des alten.
Ardit Thaqi
Gründer von BuchhaltIQ. Baut Buchhaltungssoftware für Gastronomie und Einzelhandel — als offizieller DATEV-Schnittstellen-Anbieter.
Quellen
- DATEV: DATEV-Datenservices Rechnungswesen (Übersicht der Services)
- DATEV: Belege und Daten digital in die Kanzlei übertragen
- DATEV: Lohnaustauschdatenservice einrichten
- § 146 AO — Ordnungsvorschriften für die Buchführung (Gesetzestext)
- § 146a AO — Elektronische Aufzeichnungssysteme, Mitteilungspflicht (Gesetzestext)
- § 147 AO — Aufbewahrungsfristen (Gesetzestext)
- § 18 UStG — Besteuerungsverfahren, Voranmeldung (Gesetzestext)
- ELSTER: Mitteilung über elektronische Aufzeichnungssysteme (§ 146a Abs. 4 AO)
Dieser Artikel wurde sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte zu deinem Einzelfall wende dich an deine Steuerberaterin oder deinen Steuerberater.
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