Umsatzsteuer
Ein Bon, zwei Steuersätze: Speisen 7 %, Getränke 19 % richtig verbuchen
Stand: 7. Juli 2026 · Lesezeit ca. 8 Minuten
Das Wichtigste in Kürze
Seit dem 1. Januar 2026 werden Speisen mit 7 % und Getränke mit 19 % besteuert. Damit trägt praktisch jeder Gastro-Bon zwei Steuersätze. Verbuche die Umsätze getrennt: Speisen auf ein 7-%-Erlöskonto, Getränke auf ein 19-%-Erlöskonto. Bei Kombi-Menüs zum Pauschalpreis darfst du 30 % als Getränke, 70 % als Speisen ansetzen (BMF-Schreiben vom 22.12.2025). Dasselbe gilt spiegelbildlich für den Vorsteuerabzug aus deinen Eingangsbelegen.
Die dauerhafte Senkung auf 7 % für Speisen ist eine Entlastung — aber sie macht die Buchhaltung nicht einfacher, sondern verlagert die Arbeit in die Belegtrennung. Denn der Steuersatz hängt jetzt nicht mehr am Ort (im Haus / außer Haus), sondern an der Art des Umsatzes: Speise oder Getränk. Und beides steht meist auf demselben Bon. Dieser Artikel zeigt, wie du den gemischten Beleg sauber trennst, richtig buchst und Kombi-Angebote aufteilst. Den Überblick über die Rechtslage gibt der Pillar-Artikel zur Mehrwertsteuer 2026.
Warum jetzt fast jeder Bon zwei Steuersätze trägt
Vor 2026 war die entscheidende Frage: Isst der Gast im Lokal (19 %) oder nimmt er mit (7 %)? Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen einheitlich 7 % — im Lokal wie außer Haus. Getränke bleiben bei 19 %. Der Steuersatz richtet sich also nicht mehr nach dem Ort, sondern nach der Position auf der Rechnung. Sobald ein Gast eine Speise und ein Getränk bestellt, entsteht ein Beleg mit zwei Steuersätzen. Das ist bei Restaurantbesuchen der Normalfall, nicht die Ausnahme.
Die Grundregel: was 7 %, was 19 % ist
| Position | Steuersatz | Anmerkung |
|---|---|---|
| Speisen (im Lokal, außer Haus, Lieferung) | 7 % | Einheitlich seit 01.01.2026 |
| Getränke (Kaffee, Softdrinks, Bier, Wein …) | 19 % | Unverändert — im Lokal wie außer Haus |
| Milch & Milchmischgetränke (≥ 75 % Milchanteil), außer Haus | 7 % | Begünstigte Ausnahme |
| Kombi-Menü zum Pauschalpreis | 7 % + 19 % | Aufteilung nötig — siehe 30-%-Regel unten |
Getrennt buchen: auf welche Erlöskonten?
Für die Buchhaltung heißt „ein Bon, zwei Steuersätze“ konkret: Der Umsatz wird auf zwei Erlöskonten aufgeteilt — eines für 7 %, eines für 19 %. So sieht das in den beiden gängigen DATEV-Kontenrahmen aus:
| Umsatz | Steuersatz | SKR03 | SKR04 |
|---|---|---|---|
| Speisenerlöse | 7 % | 8300 | 4300 |
| Getränkeerlöse | 19 % | 8400 | 4400 |
Die Kontonummern sind die Standard-Erlöskonten der Kontenrahmen SKR03 und SKR04. Welche Konten in deinem Fall gelten, hängt vom Kontenrahmen ab, den dein Steuerberater eingerichtet hat — kläre das einmal sauber ab, dann läuft es dauerhaft. Wichtig ist das Prinzip: ein Steuersatz, ein Erlöskonto. Ein Sammelkonto für alles rächt sich spätestens bei der Umsatzsteuervoranmeldung.
Kombi-Menüs und Buffets: die 30-%-Regel
Bei Menüs zum Pauschalpreis, Buffets oder All-inclusive-Angeboten steckt das Getränk im Gesamtpreis, ohne einzeln ausgewiesen zu sein. Für diese Fälle hat das Bundesfinanzministerium mit dem BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2025 eine Vereinfachungsregel geschaffen:
Es ist nicht zu beanstanden, wenn bei Kombiangeboten aus Speisen inklusive Getränken der auf die Getränke entfallende Entgeltanteil mit 30 % des Pauschalpreises angesetzt wird. Die restlichen 70 % entfallen auf die Speisen und werden mit 7 % besteuert.
Ein Beispiel: Ein Business-Lunch für 20,00 € brutto inklusive Getränk. Nach der 30-%-Regel entfallen 6,00 € auf das Getränk (19 %) und 14,00 € auf die Speise (7 %). Die Aufteilung muss sachgerecht und nachvollziehbar sein — die 30 % sind eine erlaubte Vereinfachung, keine Pflicht. Wenn deine Kasse die tatsächlichen Anteile kennt, darfst du natürlich auch exakt aufteilen.
Eingangsbelege: Vorsteuer bei Metro & Co. richtig ziehen
Die Trennung gilt in beide Richtungen. Dein Wareneinkauf beim Großhändler trägt genauso zwei Sätze: Lebensmittel meist 7 %, Getränke und Non-Food 19 %. Für den Vorsteuerabzug musst du auch hier den Beleg in seine Steuersatz-Anteile zerlegen und die Vorsteuer je Satz getrennt erfassen — sonst stimmt deine Umsatzsteuervoranmeldung nicht. Der gute Teil: Der Großhandelsbon weist Nettobeträge und Umsatzsteuer pro Steuersatz bereits getrennt aus. Du übernimmst diese Aufteilung nur in deine Buchhaltung.
Wie BuchhaltIQ die Aufteilung abnimmt
Wer Belege von Hand erfasst, muss jeden gemischten Bon selbst zerlegen — Position für Position. BuchhaltIQ erkennt beim Fotografieren Lieferant, Betrag und Positionen per OCR. Mit der Funktion Detaillierte Steueraufteilung teilst du den Beleg dann in Positionen nach 7 % und 19 % auf; die App berechnet die Vorsteuer je Steuersatz und prüft, ob die Summe der Positionen zum Beleg-Betrag passt. So wird der Beleg DATEV-export-fähig.
Wichtig: Du behältst die Kontrolle. BuchhaltIQ bereitet vor und schlägt vor — bestätigen und anpassen tust du. Es wird nichts automatisch final verbucht. Vom Kassenbuch bis zum DATEV-Export an den Steuerberater bleibt die Steuersatz-Trennung durchgängig erhalten.
Die häufigsten Fehler — und wie du sie vermeidest
- Getränke mit 7 % gebucht — der häufigste Fehler nach der Umstellung. Stichprobe auf die Warengruppen-Zuordnung in der Kasse.
- Ein Sammel-Erlöskonto für alles — die fehlende Trennung muss bei der Voranmeldung manuell nachgeholt werden.
- Kombi-Menü ohne Aufteilung gebucht — nutze die 30-%-Regel und dokumentiere die Methode einmal sauber.
- Vorsteuer aus Eingangsbelegen pauschal statt je Steuersatz erfasst — teile Metro-, Getränke- und Non-Food-Belege auf.
Häufige Fragen
Wie verbuche ich einen Bon mit 7 % und 19 %?
Trenne den Umsatz in zwei Teile: den Speisenanteil auf ein Erlöskonto für 7 % (SKR03 8300, SKR04 4300) und den Getränkeanteil auf ein Erlöskonto für 19 % (SKR03 8400, SKR04 4400). Ein einzelner Bon wird also auf zwei Erlöskonten aufgeteilt. Die konkreten Kontonummern hängen vom Kontenrahmen deines Steuerberaters ab.
Wie teile ich ein Kombi-Menü aus Speise und Getränk auf?
Für Kombiangebote zum Pauschalpreis (z. B. Menü mit Getränk, Buffet, All-inclusive) lässt das BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2025 eine Vereinfachung zu: Du darfst 30 % des Pauschalpreises als Getränkeanteil (19 %) und 70 % als Speisenanteil (7 %) ansetzen. Die Aufteilung muss in jedem Fall sachgerecht und nachvollziehbar sein.
Welche Getränke werden mit 7 % besteuert?
Grundsätzlich keine — Getränke im Rahmen einer Restaurantleistung bleiben bei 19 %, egal ob im Lokal, zum Mitnehmen oder als Lieferung. Eine der wenigen Ausnahmen ist Milch bzw. Milchmischgetränke mit mindestens 75 % Milchanteil beim Außer-Haus-Verkauf; sie können mit 7 % besteuert werden. Kaffee, Softdrinks, Bier und Wein bleiben bei 19 %.
Muss ich für jeden Steuersatz ein eigenes Erlöskonto führen?
Ja. Umsätze zu 7 % und 19 % gehören auf getrennte Erlöskonten, weil dein Steuerberater sie für die Umsatzsteuervoranmeldung getrennt braucht. Ein einziges Sammel-Erlöskonto führt spätestens bei der Voranmeldung zu manueller Nacharbeit — und bei einer Prüfung zu Rückfragen.
Wie ziehe ich die Vorsteuer aus einem Metro-Beleg mit 7 % und 19 %?
Auch der Eingangsbeleg trägt beide Sätze: Lebensmittel meist 7 %, Getränke und Non-Food 19 %. Für den Vorsteuerabzug musst du den Beleg in seine Steuersatz-Anteile zerlegen und die Vorsteuer je Satz getrennt erfassen. Der Bon weist die Nettobeträge und die Umsatzsteuer pro Steuersatz bereits getrennt aus — diese Aufteilung übernimmst du in deine Buchhaltung.
Was passiert, wenn ich Getränke versehentlich mit 7 % buche?
Dann weist du zu wenig Umsatzsteuer aus. Fällt das bei einer Betriebs- oder Kassennachschau auf, drohen Nachzahlungen samt Zinsen. Getränke fälschlich mit 7 % sind der häufigste Fehler nach der Umstellung — deshalb lohnt eine Stichprobe auf die Warengruppen-Zuordnung in der Kasse.
Ardit Thaqi
Gründer von BuchhaltIQ. Baut Buchhaltungssoftware für Gastronomie und Einzelhandel — als offizieller DATEV-Schnittstellen-Anbieter.
Quellen
- Bundesministerium der Finanzen: BMF-Schreiben vom 22.12.2025 zur Einführung des ermäßigten Steuersatzes auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen
- ZDH: Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die Gastronomie ab 1.1.2026 (inkl. 30-%-Regelung für Kombiangebote)
- IHK Darmstadt: Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie ab 2026
- § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG — ermäßigter Steuersatz für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen
Dieser Artikel wurde sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte zu deinem Einzelfall wende dich an deine Steuerberaterin oder deinen Steuerberater.
Buchhaltung, die Steuersätze selbst erkennt.
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