E-Rechnung

E-Rechnung empfangen: Checkliste für Gastronomen & kleine Betriebe

Stand: 13. Juli 2026 · Lesezeit ca. 8 Minuten

Das Wichtigste in Kürze

Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen können — auch Gastronomiebetriebe und Kleinunternehmer. Ein E-Mail-Postfach genügt als Empfangsweg. Ablehnen kannst du eine E-Rechnung im B2B-Bereich nicht. Diese Checkliste zeigt, was du praktisch brauchst: Postfach, Format-Erkennung, Aufbewahrung und eine saubere Prüfung eingehender Rechnungen.

Beim Thema E-Rechnung schauen die meisten Betriebe auf das Ausstellen — dabei ist das für Gastronomie und kleine Betriebe oft gar nicht der dringende Teil. Was schon heute gilt und dich sofort betrifft, ist das Empfangen. Diese Pflicht besteht seit Anfang 2025, ausnahmslos. Dieser Artikel erklärt, was „empfangen können" konkret bedeutet, und gibt dir eine Checkliste an die Hand. Den kompletten Fristen-Überblick zum Ausstellen findest du im Pillar-Artikel zur E-Rechnungspflicht 2025–2028.

Was heißt „E-Rechnungen empfangen können" konkret?

„Empfangen können" bedeutet zweierlei: Du musst eine E-Rechnung entgegennehmen und ihren Inhalt verwertbar machen können. Das Bundesfinanzministerium stellt klar, dass für den reinen Empfang bereits ein E-Mail-Postfach ausreicht. In der Praxis reicht das Postfach allein aber nicht: Eine XRechnung ist ein XML-Datensatz — ohne passende Software siehst du im Postfach nur Code, keine lesbare Rechnung. Für die Buchhaltung brauchst du also einen Weg, den Datensatz sichtbar und prüfbar zu machen.

Seit 2025 kannst du eine E-Rechnung nicht mehr ablehnen

Das ist der Punkt, der oft überrascht: Ein Lieferant darf dir seit dem 1. Januar 2025 eine E-Rechnung schicken, ohne dich vorher zu fragen. Das BMF nennt ausdrücklich keine Ausnahmen von der Empfangspflicht. Umgekehrt gilt in der Übergangszeit: Wer dir eine Papier- oder PDF-Rechnung schicken will, braucht dafür weiterhin deine Zustimmung als Empfänger. Die E-Rechnung ist damit der neue Normalfall, das PDF die Ausnahme, die abgestimmt werden muss.

Welche Formate musst du annehmen können?

Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz nach der europäischen Norm EN 16931. Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen einem echten Datensatz und einem bloßen Bild der Rechnung:

FormatWas es istE-Rechnung?
XRechnungReiner XML-Datensatz, oft von BehördenJa
ZUGFeRD ab 2.0.1PDF mit eingebettetem Datensatz (Hybrid)Ja (außer Profile MINIMUM und BASIC-WL)
Normales PDFText oder Bild ohne strukturierten DatensatzNein
Scan, Foto, PapierAbbild der RechnungNein

Der häufigste Irrtum: Ein per E-Mail geschicktes PDF sei automatisch eine E-Rechnung. Ist es nicht — es fehlt der maschinenlesbare Datensatz. Eine echte E-Rechnung erkennst du nicht am Übertragungsweg, sondern am Inhalt.

Empfangene E-Rechnungen richtig aufbewahren

Auch beim Aufbewahren gibt es einen verbreiteten Fehler — die E-Rechnung einfach auszudrucken und abzuheften. Das genügt nicht:

  • Originalformat erhalten: Der strukturierte Datensatz (XML) muss GoBD-konform in seiner ursprünglichen Form gespeichert bleiben, nicht nur als Ausdruck oder Screenshot.
  • Acht Jahre Frist: Rechnungen sind nach § 14b UStG acht Jahre aufzubewahren. Die frühere Zehn-Jahres-Frist wurde mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz verkürzt; dieselbe Frist gilt für Buchungsbelege nach § 147 AO.
  • Unveränderbar und auffindbar: Die Rechnung muss über die gesamte Frist lesbar, unveränderbar und schnell auffindbar bleiben — ein sortiertes E-Mail-Postfach allein erfüllt das in der Regel nicht.

Wie BuchhaltIQ dich beim Empfangen unterstützt

Weil das Empfangen die Pflicht ist, die dich als kleinen Betrieb schon heute betrifft, setzt BuchhaltIQ genau dort an. Du verbindest dein Rechnungspostfach; eingehende Rechnungen landen im E-Mail-Eingang und warten dort, bis du sie prüfst. Erkennt die App ein E-Rechnungs-Format, werden die Daten automatisch übernommen — du siehst den Rechnungsinhalt statt reinem XML-Code. Liegt kein E-Rechnungs-Format vor, kennzeichnet die App das und weist darauf hin, beim Lieferanten eine E-Rechnung anzufordern, damit dein Vorsteuerabzug nicht gefährdet ist.

Wichtig: Du behältst die Kontrolle. Beim Übernehmen wird zunächst ein normaler Beleg gespeichert; eine Zuordnung zur Bankbuchung schlägt die App vor, verändert aber keine Transaktion automatisch — du bestätigst jeden Schritt. Mehr dazu auf der Seite zur E-Rechnung; die strukturierte Übergabe an den Steuerberater läuft anschließend über den DATEV-Export.

Deine Checkliste — E-Rechnungen sauber empfangen

  1. Empfangsadresse festlegen: Ein festes E-Mail-Postfach für eingehende Rechnungen einrichten — nicht die private Adresse zwischen Reservierungen und Newslettern.
  2. Lieferanten informieren: Teile Getränkehändler, Großmarkt und Energieversorger mit, an welche Adresse Rechnungen gehen sollen.
  3. Lesbarkeit sicherstellen: Prüfe, ob du eine reine XRechnung heute schon öffnen und ihren Inhalt sehen kannst. Wenn nicht, ist eine Software mit E-Rechnungs-Erkennung sinnvoll.
  4. Format erkennen: Bei jeder Rechnung klären — echter Datensatz (XRechnung, ZUGFeRD ab 2.0.1) oder nur ein PDF? Bei einem reinen PDF im B2B-Fall eine E-Rechnung nachfordern.
  5. Revisionssicher aufbewahren: Den Originaldatensatz acht Jahre GoBD-konform speichern — nicht nur ausdrucken.
  6. Mit dem Steuerberater abstimmen: Einmal klären, wie eingehende E-Rechnungen übergeben werden. Danach läuft es dauerhaft.

Häufige Fragen

Muss ich als Gastronom E-Rechnungen empfangen können?

Ja. Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen können — das gilt auch für Gastronomiebetriebe und für Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Laut Bundesfinanzministerium genügt dafür bereits ein E-Mail-Postfach. Betroffen bist du, sobald ein Lieferant (Getränkehändler, Großmarkt, Energieversorger) auf E-Rechnung umstellt.

Kann ich eine E-Rechnung ablehnen und um ein PDF bitten?

Nein. Für den B2B-Bereich sieht das Gesetz keine Ausnahmen von der Empfangspflicht vor. Ein Lieferant darf dir seit 2025 eine E-Rechnung schicken, ohne dich vorher zu fragen — und du musst sie annehmen können. Umgekehrt braucht der Versand einer Papier- oder PDF-Rechnung während der Übergangszeit weiterhin deine Zustimmung als Empfänger.

Reicht ein E-Mail-Postfach wirklich aus?

Zum reinen Empfang ja — das BMF nennt ausdrücklich ein E-Mail-Postfach als ausreichenden Empfangsweg. Um die Rechnung aber auch lesen, prüfen und korrekt verbuchen zu können, brauchst du etwas, das den strukturierten Datensatz einer XRechnung sichtbar macht. Sonst siehst du nur XML-Code statt Rechnungsinhalt.

Woran erkenne ich, ob ein Dokument eine echte E-Rechnung ist?

Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz nach der Norm EN 16931 — in Deutschland als XRechnung (reines XML) oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1 (ein PDF mit eingebettetem Datensatz). Ein normales PDF, ein Scan oder ein Foto der Papierrechnung ist keine E-Rechnung, auch wenn es per E-Mail kommt. Es fehlt der maschinenlesbare Datensatz.

Wie lange muss ich empfangene E-Rechnungen aufbewahren?

Rechnungen sind nach § 14b UStG acht Jahre aufzubewahren (bis Ende 2024 waren es zehn; die Frist wurde mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz verkürzt). Der strukturierte Datensatz muss dabei GoBD-konform im Originalformat erhalten bleiben — es genügt nicht, die E-Rechnung nur auszudrucken.

Muss ich auch für Kleinbeträge eine E-Rechnung annehmen?

Für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto (§ 33 UStDV) — der typische Bewirtungsbeleg oder Kleineinkauf — ist keine E-Rechnung vorgeschrieben. Hier genügt weiterhin ein einfacher Beleg. Die Empfangspflicht greift also vor allem bei größeren Lieferantenrechnungen.

Ardit Thaqi

Gründer von BuchhaltIQ. Baut Buchhaltungssoftware für Gastronomie und Einzelhandel — als offizieller DATEV-Schnittstellen-Anbieter.

Quellen

Dieser Artikel wurde sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte zu deinem Einzelfall wende dich an deine Steuerberaterin oder deinen Steuerberater.

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